Einsicht in das Grundbuch

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das für jede Person ersichtlich ist. Somit kann jeder der in das Grundbuch Einsicht nehmen möchte, zum jeweiligen Bezirksgericht gehen oder über das Internet die gewünschten Grundbucheinträge ansehen.

Gebühr für die Grundbuch Einsicht
Für die Einsichtnahme von schriftlichen Grundbuchauszügen ist eine kleine Gebühr zu bezahlen. Durch die automatisierte Datenverarbeitung in den letzten Jahren ist es Möglich auf sämtliche Grundbuchdaten in ganz Österreich zurück zu greifen. Damit kann von jedem Bezirksgericht aus jede wichtige Grundbuchinfo abgefragt werden.

Grundbuchabfrage über das Internet
In Folge der automatisierten Datenverarbeitung von Grundbuchdaten, gibt es auch die Möglichkeit Informationen zum Thema Grundbuch über das Internet ab zu fragen. Die Abfrage der Grundbuchdaten über das Internet ist auch Kostenpflichtig. Sehr alte Grundbuchdaten können leider nur wie gewohnt schriftlich bzw. vor Ort beim jeweiligen Bezirksgericht eingesehen werden.


Einlagezahl der Leigenschaft ermitteln

Um die Einlagezahl für die Lebgenschaft heraus zu finden muss diese beim jeweiligen Straßenverzeichnis oder auch in der Katastermappe nachgeschlagen werden. Mit der Hilfe der Katastermappe können Sie sämtliche Grundstücke mit den Grenzen in einer Landkarte ablesen. Zu finden ist diese Katastermappe im Vermessungsamt der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft. Natürlich kann man auch beim jeweiligen Bezirksgericht nachfragen, diese sollten grundsätzlich auch über die Katasterkarte verfügen.

Allgemein.

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