Was ist das Vorkaufsrecht?
Unter dem Vorkaufsrecht versteht man das eine bestimmte Person vor allen anderen die jeweilige Eigentumswohnung oder das Eigenheim kaufen darf. Meist ist dieses Privileg Familienangehörigen zugesprochen.
Sollten Sie eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim verkaufen wollen die mit einem Vorkaufsrecht belastet ist, so müssen Sie die jeweilige Person vor dem Verkauf der Immobilie verständigen und ihr das primäre Kaufrecht zusprechen.
Sollte bereits ein schriftlicher oder auch mündlicher Kaufvertrag vorliegen und das Vorkaufsrecht steht grundsätzlich jemand anderem zu, so ist der Kaufvertrag grundsätzlich nicht zulässig.
30 Tage Kaufentscheidung für vorkaufsberechtigte Personen
Der Vorkaufsberechtigte hat insgesamt 30 Tage Zeit sein Kaufrecht auszuüben. Damit hat er die Möglichkeit sich 30 Tage lang zu überlegen ob der Kaufvertrag passend ist und ob die eigenen finanziellen Mittel auch zur Verfügung stehen für den Kauf. Wird jetzt entschieden die jeweilige Immobilie zu kaufen, so nimmt der Vorkaufsberechtigte automatisch den Platz des Käufers ein.
Vorkaufsberechtigten vorzeitig über Verkauf informieren
Es ist sehr intelligent, vor dem Verkauf bzw. der Ausschreibung des Verkaufes den Vorkaufsberechtigten zu informieren. Dieser kann nämlich bereits vor den entstehenden Kosten einer großen Ausschreibungen oder Werbeanzeigen Schaltung entscheiden, ob die Eigentumswohnung oder das Eigenheim gekauft wird. So ersparen Sie sich in erster Linie einen hohen Kostenaufwand und haben obendrein vielleicht auch schnell einen interessierten Käufer gefunden.
TIPP: Sollte eine Übereinkunft über den Kauf einer Immobilie erfolgen, so setzen Sie die Kaufentscheidung und die Kaufbedingungen in einem Kaufvertrag fest.
Informationen für den Vorkaufsberechtigten
Der Vorkaufsberechtigte sollte über alle wichtigen Dinge und seinen Privilegien als Vorkäufer aufgeklärt werden. Danach sollte diese Person ein verbindliches und schriftliches Kaufangebot erhalten, in dem alle wichtigen Vertragsbedingungen enthalten sind. Ab dem Erhalt des schriftlichen Kaufangebotes, gilt die 30 Tage Vorkaufsfrist.
Kein Interesse an Vorkaufsrecht
Sollte kein Interesse an einem Vorkaufsrecht bestehen, so ist es sehr intelligent den Verzicht auf das vorkaufsrecht schriftlich bestätigen zu lassen. Damit können spätere Streitigkeiten zwischen anderen Kaufinteressenten vermieden werden.
Wo finde ich Vorkaufsrechte?
In erster Linie sollten vorhandene Vorkaufsberechtigungen im Grundbuch vermerkt sein. Die Vorkaufsrechte können auch begründet vergeben werden. Dies kann private-, gesetzliche- oder auch behördliche Hintergründe haben.